Regalsysteme die gewerblich genutzt werden “ortsfeste Regale aus Stahl” gelten als prüfpflichtig. Dazu zählen zum Beispiel Paletten-, Kragarm-, Einfahr, Durchfahr- und Durchlaufsysteme sowie Fachbodenregale.
Diese Prüfung muß einmal im Jahr durch eine befähigte Person erfolgen.
Diese Pflicht ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV) geregelt. Sie regelt mit der DIN EN 15635 auch die Prüfung von Regalanlagen, legt den Umfang sowie den Ablauf fest und definiert die Grenzwerte der festgestellten Beschädigungen.
Einmal im Jahr spätestens jedoch alle 12 Monate ist eine Regalinspektion verpflichtend.
So ist sichergestellt, dass alle Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen eingehalten werden. Nehmen Sie zur Terminabsprache oder für ein unverbindliches Angebot gerne Kontakt mit uns auf.